Ein besonders sensibler Augenblick in der Geschichte jedes inhabergeführten Unternehmens ist der Generationswechsel. Schließlich steht jeder noch so erfolgreiche Firmenpatriarch vor der Aufgabe
seine Nachfolge zu sichern. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Der Generationswechsel innerhalb der Familie
Optimal ist es natürlich, wenn Sohn, Tochter oder Enkel Interesse an der Weiterführung des Unternehmens haben, und der Generationswechsel somit innerhalb der eigenen Familie vorgenommen werden kann. Die setzt freilich voraus, dass diese nahen Angehörigen zur Führung des Unternehmens
auch fachlich fähig befähigt sind. Am besten sollten sie bereits in gewissem Umfang Erfahrungen
im Unternehmen gesammelt haben, damit der Generationswechsel besonders reibungslos von Statten
gehen kann. Auch ein Studium der Wirtschaftswissenschaften und eventuelle Auslandserfahrungen können sich in diesem Zusammenhang als lohnend erweisen. Für den Fall indes, dass geeignete Nachfolger nicht aus den Reihen der eigenen Familie rekrutiert werden können, gilt es, den Generationswechsel
mit einer qualifizierten Person von außerhalb der Familie vorzunehmen.
Der Generationswechsel mit einer qualifizierten Person von außerhalb der Familie
Die Besetzung des Chefpostens mit einer qualifizierten Person von außerhalb der Familie kann zum einen dadurch geschehen, dass man einen besonders qualifizierten Mitarbeiter -oder Mitarbeiterin- aus dem Betrieb zum Nachfolger bestimmt. Andererseits aber ist es auch möglich, durch einen Arbeitsvermittler
von Führungskräften, einem sogenannten Headhunter, am freien Markt Ausschau nach einer geeigneten Führungskraft halten zu lassen. Beide Fälle einer außerfamiliären Besetzung des Chefpostens werfen allerdings das Problem auf, dass der neue Chef die MItglieder der Alteigentümerfamilie auszahlen muß, was durchaus zu erheblichen finanziellen Problemen führen kann. Als Alternative dazu bliebe die Möglichkeit, dass die Eigentümerfamilie rechtlich weiterhin das Eigentum am Betrieb behält, für die operative Führung des Geschäfts sich aber einen Geschäftsführer holt. Welche Variante der außerfamiliären Besetzung der Firmenleitung gewählt wird, hängt von den konkreten Umständen und den Vorlieben der Eigentümerfamilie ab.
Fazit
Der Generationswechsel in Firmen kann gelingen, bedarf aber der sorgsamen und gründlichen Vorplanung, damit das Lebenswerk einer ganzen Generation nicht innerhalb weniger Jahre
der Zerstörung anheimfällt.